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Informationen zur Notbetreuung

23. 04. 2020

Liebe Eltern bzw. Erziehungsberechtigte,

wir möchten sie auf den aktuellen Stand hinsichtlich der Notbetreuung an Schulen aufmerksam machen und dies in dieser kurzen Zusammenfassung beschreiben: 

 

Wann findet die Notbetreuung statt?
Die Notbetreuung findet Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7:45 – 15:00 Uhr parallel zum Präsenzunterricht statt. Am Freitag sind wir von 7:45 – 12:00 Uhr für Sie da. An den Wochenenden und auch an Feiertagen oder beweglichen Ferientagen findet keine Notbetreuung statt.

 

 

Wer betreut die Notbetreuung?
Es werden Lehrer*innen, teilweise Intergrationshelfer*innen und Anerkennungsjahrpraktikant*innen eingesetzt. 

 

Wie groß sind die Betreuungsgruppen?
In den mehreren Gruppen befinden sich maximal je fünf Personen, damit die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können. Kinder die bereits in der Notbetreuung sind, verbleiben auch in der Notbetreuungsgruppe auch dann, wenn die eigentliche Klasse Präsenzunterricht hat.

 

Findet in den Gruppen Unterricht statt?
Nein, grundsätzlich findet in den Notbetreuungen der Schulen kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr werden Freizeitangebote, aber auch Arbeitsphasen angeboten, um den Schüler*innen einerseits zu fördern und ihnen einen schönen Tag zu gestalten.

 

Erhält mein Kind Essen in der Schule?
Frühstück, Mittagessen und auch etwas zu trinken, müssen Sie Ihrem Kind mit in die Schule geben. Leider können wir kein Essen und Trinken anbieten.

 

Wie kommt mein Kind zur Schule?
Wir sprechen das Busunternehmen an und Sie erhalten dann vom Busunternehmen eine Abholzeit und einen Treffpunkt, an dem Ihr Kind abgeholt wird. 

 

Wer kann die Notbetreuung in Anspruch nehmen?
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, bei denen mindestens einer der beiden Elternteile in einer kritischen Infrastruktur arbeitet. Welche Berufe zu einer kritischen Infrastruktur gehören, können Sie auf unserer Seite (Mitteilung vom 20.04.2020)  erkennen.

Alleinerziehende Mütter oder Väter können die Notbetreuung in Anspruch nehmen, auch dann, wenn sie nicht in einer kritischen Infrastruktur arbeiten.

 

Was müssen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte machen, damit Ihr Kind an der Notbetreuung teilnehmen kann?

Bitte rufen sie in der Schule an oder besser, senden sie uns eine eMail.


Was müssen Alleinerziehende Mütter bzw. Väter machen?
Sollten Sie alleinerziehend sein, so rufen sie uns bitte an oder schreiben uns eine eMail.

 


Erfüllen Sie die Voraussetzungen, damit Ihr Kind an der Notbetreuung teilnehmen kann, so melden Sie sich doch bitte bei uns per Telefon oder eMail:

 

Tel.: (0211) 8997771
eMail:


Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!
 

 

Bild zur Meldung: Informationen zur Notbetreuung

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