Einschulung 2027/2028
Liebe Eltern bzw. Erziehungsberechtigte,
wir möchten Sie gerne über die Schulanmeldung an unserer Schule informieren, indem wir Ihnen aufzeigen möchten unter welchen Voraussetzungen Sie Ihr Kind bei uns anmelden können und wie sich der Ablauf bis zu einer möglichen Einschulung gestaltet:
1. Voraussetzungen für die Anmeldung an der Theodor-Andresen-Schule:
Die Theodor-Andresen-Schule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Das bedeutet, dass an unserer Schule nur Schüler:innen unterrichtet werden, die einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung haben. In der Regel geht ein solcher Bedarf mit einer geistigen Behinderung einher. Sollten Sie medizinische Anhaltspunkte z.B. durch das SPZ, KNZ, Kinderärzte usw. vorliegen haben, aus denen deutlich wird, dass bei ihrem Kind eine Entwicklungsverzögerung vorliegt, die sich (vermutlich) einer geistigen Behinderung zuordnen lässt, so können Sie Ihr Kind bei uns an der Schule anmelden. Andernfalls ist keine Anmeldung bei uns an der Schule möglich. In diesem Fall müssten Sie Ihr Kind an einer Grundschule anmelden. Die Anmeldung an einer Grundschule ist grundsätzlich immer möglich.
Für Schüler:innen, die in den folgenden Stadtvierteln wohnen, bietet die Stadt Düsseldorf einen Schüler:innen-Spezialverkehr (Bustransport) an, der die Schüler:innen an einer mit Ihnen abgesprochenen Haltestelle morgens abholt und zur Schule bringt. Nachmittags werden die Schüler:innen dann auch wieder zu der vereinbarten Haltestellte gebracht. Für folgende Stadtviertel gilt der Schüler:innen-Spezialverkehr:
Rath, Moersenbroich, Hubbelrath, Ludenberg, Grafenberg, Düsseltal, Flingern, Lierenfeld, Vennhausen, Unterbach, Eller, Gerresheim
Andernfalls müssten Sie Ihr Kind zur Schule bringen und auch abholen, sollte der Schulweg nicht selbstständig von dem Kind zu bewältigen sein.
2. Vereinbarung eines Termins:
Sollte Ihr Kind die Voraussetzungen für die Anmeldung an der Theodor-Andresen-Schule erfüllen, so können Sie über unser Sekretariat einen individuellen Termin für ein Erstgespräch inkl. der Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (AO-SF) vereinbaren. Sie erreichen uns unter:
Telefon: 0211 89 97771
eMail:
3. Erstgespräch/Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (AO-SF):
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch neben dem rosa Zettel der Stadt Düsseldorf alle Unterlagen mit, aus denen hervorgeht, dass bei Ihrem Kind vermutlich eine Entwicklungsverzögerung, die sich einer geistige Behinderung zuordnen lässt, vorliegt. In dem Erstgespräch wird durch die Schulleitung geprüft, ob eine Anmeldung an unserer Schule möglich ist. Sollte eine Anmeldung möglich sein, wird ein sog. AO-SF-Verfahren eröffnet. Ergibt sich nach Abschluss dieses Verfahren, dass Ihr Kind einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung haben sollte, so können Sie Ihr Kind bei uns an der Schule anmelden.
4. Gutachten der schulärztlichen Untersuchung:
Im Rahmen der Schulanmeldung wird Ihnen ein Termin für die schulärztliche Untersuchung mitgeteilt. Die Einladung hierzu erfolgt über das Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf. Bei dieser Untersuchung werden schulspezifische Fähigkeiten getestet. Zudem wird hier auch eine Empfehlung bzgl. der schulischen Förderung Ihres Kindes ausgesprochen.
5. AO-SF-Verfahren:
Mit der Eröffnung des AO-SF-Verfahrens beauftragt das Schulamt Düsseldorf eine:n Lehrer:in der Grundschule und eine:n Lehrer:in einer Förderschule (bei der Anmeldung bei uns an der Schule wird ein:e Lehrer:in unserer Förderschule beauftragt) zu prüfen, ob bei Ihrem Kind ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besteht. Zudem prüfen die beiden Lehrer:innen, ob der Bedarf im Bereich der Geistigen Entwicklung oder in einem anderen Förderschwerpunkt anzusiedeln ist. Hierzu werden in der Regel vier Termine mit Ihnen und dem Kindergarten vereinbart, um die Fragen nach dem sonderpädagogischen Förderbedarf und dem Förderschwerpunkt zu beantworten:
5.1 Anamnesegespräch (1. Termin):
In einem Anamnesegespräch werden Sie zu dem bisherigen Werdegangs Ihres Kindes befragt. Hier interessieren wir uns auch für das soziale Umfeld und die familiären Strukturen Ihres Kindes, um die Situation rund um Ihr Kind richtig einordnen zu können.
5.2 Hospitation im Kindergarten (2. Termin):
Die Lehrer:innen der Grund- und Förderschule vereinbaren einen Termin mit dem Kindergarten, um im Kindergarten zu hospitieren. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind bei diesem Termin nicht dabei, damit die Gutachter:innen Ihr Kind in einem alltäglichen Kontext beobachten können. Zudem finden informelle Tests und Spiele statt, um Erkenntnisse zu Ihrem Kind zu gewinnen. Die Lehrer:innen führen auch Gespräche mit den Erzieher:innen, um zusätzliche Erkenntnisse zu sammeln und zu prüfen, ob die Eindrücke, die die Lehrer:innen erhalten konnten, sich als typische Verhaltensweisen des Kindes beschreiben lassen.
5.3 Intelligenztestung (3. Termin):
Das AO-SF-Verfahren sieht vor, dass ein Intelligenztest mit Ihrem Kind durch die Lehrer:innen der Grund- und Förderschule im Kindergarten durchgeführt wird. Dieser Test gibt wichtige Hinweise, ob ein Bedarf im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vorliegt. Hierzu vereinbart das Gutachter:innen-Team einen zusätzlichen Termin mit dem Kindergarten.
5.4 Abschlussgespräch (4. Termin):
In einem Abschlussgespräch informieren die Lehrer:innen der Grund- und Förderschule die Eltern bzw. Erziehungsberechtigte über die Erkenntnisse, die die Lehrer:innen aus den Unterlagen, dem schulärztlichen Gutachten, der Hospitation, der Intelligenztestung, den Gesprächen mit den Erzieher:innen und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gewinnen konnten. Die Lehrer:innen zeigen auf, in welchen Bereichen Ihr Kind einen Förderbedarf hat. Zudem teilen die Lehrer:innen mit, ob ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besteht und wenn ja, in welchem Förderschwerpunkt dieser Bedarf anzusiedeln ist. Sollte auf Grundlage dieser Aussagen ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bestehen, informieren die Gutachter:innen die Eltern darüber in welchen Förderschwerpunkt dieser Bedarf besteht. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben dann die Möglichkeit, die Grundschule als Ort des Gemeinsamen Lernens oder die Förderschule als Förderort (entsprechend des dargestellten Bedarfs) für Ihr Kind auszuwählen.
Bezogen auf die Beschulung an der Theodor-Andresen-Schule bedeutet dies, dass, wenn ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung besteht, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sich die Theodor-Andresen-Schule oder eine wohnortnahe Grundschule als Ort des Gemeinsamen Lernens für Ihr Kind wünschen können.
5.5 Pädagogisches Gutachten:
Alle Informationen, die im Abschlussgespräch mitgeteilt wurden, insbesondere die Aussage zum Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und dem Förderschwerpunkt, werden in einem pädagogischen Gutachten verfasst. Hier wird auch der Schulwunsch der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aufgeführt. Durch das pädagogische Gutachten erhält das Schulamt Düsseldorf einen Entscheidungsvorschlag bzgl. der Festlegung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt.
5.6 Schulamt legt Förderbedarf und Förderort fest:
Auf Grundlage des pädagogischen Gutachtens entscheidet das Schulamt über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und dem Förderort. Sollte das Schulamt sich auf den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung festgelegt und Ihr Kind nach Ihrem Wunsch aus dem Abschlussgespräch der Theodor-Andresen-Schule zugeteilt haben, können Sie Ihr Kind bei uns an der Schule anmelden. Wird ein anderer Förderschwerpunkt festgelegt oder vielleicht sogar kein Förderbedarf festgestellt, so können Sie Ihr Kind nicht an unserer Schule anmelden.
6. Anmeldung an der Theodor-Andresen-Schule:
Mit dem Bescheid über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung können Sie einen Termin zur Schulanmeldung bei uns an der Schule vereinbaren. Hier werden dann alle relevanten Formulare ausgefüllt und Fragen geklärt.
7. Brief zum Schulstart:
In einem Brief zum Schulstart erhalten Sie alle Informationen, die wichtig für das erste Schulbesuchsjahr Ihres Kindes sind. Hier erfahren Sie z.B. , welche Lehrer:innen die Klassenlehrer:innen werden und welche Materialien Ihr Kind benötigt.
8. Schüler:innen-Spezialverkehr:
In den Sommerferien werden Sie von dem Busunternehmen Gillbacher kontaktiert. Hierbei wird Ihnen mitgeteilt, wann Ihr Kind an welchem Ort morgens abgeholt wird, um zur Schule gebracht zu werden. Zudem erfahren Sie auch, wann und wo Ihr Kind wieder zurückgefahren wird.
9. Einschulungsfeier:
Die Einschulungsfeier findet am ersten Freitag nach den Sommerferien statt. Genauere Informationen dazu erhalten Sie über den Brief zum Schulstart und über unsere Homepage.
10. Schulbegleitung:
Im Rahmen des AO-SF-Verfahrens prüfen die Lehrer:innen der Grund- und Förderschule, ob Ihr Kind Unterstützung durch eine Schulbegleitung benötigt. Sollte dies der Fall sein, so steht jeder Klasse der Theodor-Andresen-Schule ein Pool an Schulbegleitungen zur Verfügung (die Theodor-Andresen-Schule nimmt aktuell an einem Pilot-Projekt zur Einführung eines Infrastruktur-Modells / Pool-Modells der Stadt Düsseldorf teil), der durch die Graf-Recke-Stiftung gestellt wird und die individuellen Bedarfe Ihres Kindes auffangen kann. Ein Antrag hierzu muss nicht gestellt werden. Hierbei erlaubt der Pool ein breites Spektrum an Unterstützung. So kann Ihr Kind 1:1 im Unterricht begleitet werden oder auch nur punktuell unterstützt werden. Die Intensität der Begleitung legen die Klassenlehrer:innen fest, wobei immer die individuellen Lernvoraussetzungen im Vordergrund stehen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie uns gerne kontaktieren.
Viele Grüße,
Schulleitung der Theodor-Andresen-Schule




