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Regelung zur Mund-Masen-Maske

31. 08. 2020

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die Schulleitung beabsichtigt auch weiterhin eine Maskenpflicht für die Sekundarstufe und für die BPS beizubehalten. Dies soll zunächst bis zur Konstituierung der Schulpflegschaft am 02.09.2020 Gültigkeit haben. Die Schulpflegschaft soll dann im Treffen mit der Schulleitung beraten.
Gründe für die Beibehaltung der Maskenpflicht sind die Nichteinhaltung des Abstandsgebots von 1,50 m innerhalb der Klassenräume sowie die Schwierigkeit von SuS immer wieder unterschiedliche Regeln (hinsichtlich der Regeln im Bus, im Schulgebäude und auf dem Schulhof) nachzuvollziehen und einzuhalten. 
Wenn ab morgen eine Schüler*in keine Maske mehr im Unterricht tragen möchte, ist dies zu akzeptieren und die freie Entscheidung der Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der heutigen Pressemittelung der Ministerin.
Die Regelungen betreffen folgende Bereiche aber nicht:
Schulbus: Es besteht weiterhin Maskenpflicht. Die zweite Buslinie für SuS, die keine Maske im Bus tragen, fährt weiterhin.
Im Schulgbäude (Flure, Treppenhäuser, Toiletten und Mensa) und auf dem gesamten Schulgelände besteht weiterhin eine Maskenpflicht.

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Isenberg
Schulleiter

 

Bild zur Meldung: Regelung zur Mund-Masen-Maske

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