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Vorerkrankungen

Vorerkrankungen

Schutz von vorerkrankten Schüler:innen:
Sollten Schüler:innen Vorerkrankungen haben, durch die ein schwerer Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion zu erwarten ist, können diese Schüler:innen von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt vom Präsenzunterricht befreit werden. Sollten die Schüler:innen veraussichtlich mehr als sechs Wochen fehlen, ist ein ärztliches Attest notwendig. Diese Schüler:innen erhalten dann Distanzunterricht.

 

Schutz von vorerkrankten Angehörigen, die mit den Schüler:innen in einem Haushalt leben:
Sollten Schüler:innen mit Angehörigen zusammen leben, bei denen ein schwerer Verlauf bei einer Corona-Infektion auf Grundlage ihrer gesundheitlichen Voraussetzungen zu vermuten ist, können diese Schüler:innen nur in begrenzten Ausnahmefälle und nur vorrübergehend vom Präsenzunterricht befreit werden und nehmen dann am Distanzunterricht teil.

 

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