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Corona-Tests

TAS

Es gibt keine Verpflichtung mehr zur Teilnahme an anlasslosen Corona-Tests (z.B. Lolli-Tests) in der Schule. Somit stellt dies auch keine Voraussetzung mehr für den Schulbesuch dar. 
Den Schüler:innen werden pro Monat fünf Corona-Tests ausgehändigt, mit denen sie sich anlassbezogen auf freiwilliger Basis zu Hause testen können. Ein Anlass zur Durchführung eines Corona-Tests ist gegeben, wenn:

  • ein enger Kontakt zu einer infizierten Person stattgefunden hat

  • leichte Symptome vorhanden sind (z.B. Husten (mehr als gelegentlich und nicht durch eine Grunderkrankung erklärt), Fieber, Schnupfen (nicht durch eine Grunderkrankung erklärt), reduzierter Allgemeinzustand („Abgeschlagenheit“), Halsschmerzen, Magen-Darm-Beschwer- den (z.B. erhebliche Bauchschmerzen mit oder ohne Durchfall und Erbrechen), Störung des Geschmacks- und Geruchssinns, Muskelschmerzen, Atemnot, Herzrasen)

 

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten informieren formlos z.B. über SDUI, per eMail, per Mitteilungsheft oder per Telefon die Schule über die Durchführung eines negativen Tests im häuslichen Umfeld.

 

Corona-Tests in der Schule:
Corona-Tests (Schnelltests (keine PCR-Lolli-Tests)) finden in der Schule nur noch statt, wenn:

  • die/der Schüler:in im Laufe des Schulalltages (leichte) Symptome zeigt und am Morgen kein Corona-Test im häuslichen Umfeld durchgeführt wurde. Wurde allerdings ein Corona-Test mit einem negativen Testergebnis durchgeführt und die Schule darüber informiert, werden die Schüler:innen nicht mehr in der Schule getestet.

  • die Symptome der/des Schülerin/Schülers sich im Laufe des Schulalltages verschlimmern. Dies gilt auch dann, wenn bereits ein negativer Test am Morgen im häuslichen Umfeld stattgefunden hat.

 

Grundsätzlich ist für alle Personen, die schwere Erkältungssymptome haben, ein Schulbesuch auch bei einem negativen Corona-Test nicht angezeigt.
 

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