Testpflicht

TAS

Testpflicht:

 

Schüler:innen:
Die Schüler:innen werden zweimal pro Woche mit dem sogenannten Lolli-Test auf Corona getestet. Diese Tests finden unter Aufsicht der Lehrer:innen statt. Sollte der Test positiv ausfallen, dann weist die Schulleitung die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zur Pflicht zum Umgang mit einem positiven Corona-Test hin. Positive Testergebnisse werden an das Gesundheitsamt übermittelt. Die Testergebnisse werden für 14 Tage in der Schule aufbewahrt und dann vernichtet.

 

Lehrer:innen und weitere Mitarbeiter:innen:
Lehrer:innen und weitere Mitarbeiter:innen, die nicht geimpft oder genesen sind, testen sich zweimal pro Woche mit einem Selbsttest. 

 

Nachweis über ein negatives Testergebnis:
Für alle Personen, die sich in der Schule getestet haben, kann ein Nachweis über ein negatives Testergebnis ausgestellt werden, natürlich nur dann, wenn der Test auch negativ ausgefallen ist.