Zugang zur Schule nur mit 3G

TAS

Zugang nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen (3G):
Es dürfen nur Personen das Schulgebäude betreten, die nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Personen, die nicht nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, werden von der Schulleitung aufgefordert, das Schulgebäude zu verlassen.

 

 

Nachweis über Impfung oder Genesung:

 

Impfung:
Ein Nachweis über eine vollständige Impfung kann z.B. per Impfausweis oder digitalen Impfausweis geschehen.

 

Genesung:
Personen, die genesen sind, legen ein entsprechendes Schreiben vor, aus dem hervorgeht, dass sie genesen sind.

 

Nachweis über eine Testung:

 

Schüler:innen, Lehrer:innen und weitere Mitarbeiter:innen:
Als getestet gelten Schüler:innen, Lehrer:innen und weitere Mitarbeiter:innen, die an dem letzten von der Schule angesetzten Coronaselbsttest oder Lolli-Test teilgenommen haben. Zudem gelten Schüler:innen, Lehrer:innen und weitere Mitarbeiter:innen als getestet, die zu dem Zeitpunkt, an dem die Testung in der Schule erfolgen sollte, über einen Nachweis eines Bürgertests (z.B. Teszentrum) verfügen, der höchstens 48 Stunden zurückliegt. In Absprache mit der Schulleitung können bei den Schüler:innen auch Selbsttests unter elterlicher Aufsicht zuhause durchgeführt werden. Die Dokumentation über den Selbsttest wird der Schule vorgelegt.

 

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und weitere Personen:
Personen, für die keine Schultestung vorgesehen ist, müssen einen Bürgertest (z.B. im Testzentrum), der nicht älter als 48 Stunden zurückliegt, vorlegen können, wenn sie in die Schule kommen möchten.