Maskenpflicht

TAS

Maskenpflicht:
Im Schulgebäude müssen alle Personen mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Masken) tragen. Außerhalb des Schulgebäudes z.B. auf den Schulhöfen müssen keine Masken getragen werden. Personen, die die Maskenpflicht nicht einhalten, werden von der Schulleitung aufgefordert, das Schulgebäude zu verlassen.

 

 

Ausnahmen der Maskenpflicht:

 

Medizinische Gründe:
Sollte Personen aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, so ist dies durch ein ärztliches Zeugnis, welches auf Verlangen vorzulegen ist, nachzuweisen. 

 

Maske passt nicht:
Sollten die Masken auf Grund der Größe nicht richtig passen, so können die Schüler:innen ersatzweise eine Alltagsmaske (z.B. textile Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. 

 

Esszeiten:
Zu Esszeiten können die Masken abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann oder die Nahrungsaufnahme auf einem festen Platz im Klassenraum oder in anderen Räumen wie z.B. der Schulmensa erfolgt.

 

Sportunterricht:
Bei Sportunterrichtseinheiten, bei denen keine Masken getragen werden können, können die Masken abgenommen werden. 

 

Besonderen Unterrichtsanlässen:
Die Lehrer:innen können für bestimmte unterrichtliche Anlässe entscheiden, dass die Maske zweitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten abgesetzt wird, um die pädagogischen Erfordernisse zu berücksichtigen und/oder um die Ziele des Unterrichts zu erreichen. 

 

Alleinnutzung von Räumen:
Sollten Personen sich alleine in einem Raum befinden, so können sie die Masken abnehmen.