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Schulregeln

Nach dem Unterricht verabschiede ich mich bei meinen Lehrerinnen und Lehrern und gehe langsam zu den Bussen Ich bleibe während der Schulzeit auf dem Schulgelände
Ich werfe Müll immer in den richtigen Abfalleimer Ich gehe ordentlich mit allen Dingen in der Schule um
Ich lasse die Sachen der Schule in der Schule Ich achte das Eigentum meiner Mitschüler und Mitschülerinnen
Ich ersetze Dinge, die Anderen gehören, wenn ich sie beschädigt habe Ich lasse Spielzeug zu Hause
Ich lasse Handys, MP3 Player, Gameboys und ähnliches zu Hause Ich lasse Dinge, die andere verletzen können, zu Hause
Ich höre Anderen zu

 

In den Schuljahren 2008/2009 und 2009/2010 wurde ein Regelwerk erstellt, das zukünftig die Schul- und Hausordnung für Schülerinnen und Schüler, Eltern und das Kollegium transparent und verbindlich macht. Zunächst hatte sich eine Arbeitsgruppe im Rahmen einer pädagogischen Teilkonferenz mit dem Auftrag: „Erstellen eines verbindlichen Regelwerks“ auseinandergesetzt. Dazu wurden zunächst allgemeine Fragestellungen zum Erstellen von Regeln diskutiert, bevor ein Entwurf eines Regelwerks formuliert wurde. Dieser wurde dann als Vorschlag zur Ergänzung und Abstimmung in eine Gesamtkonferenz eingebracht.

 

Die Gesamtkonferenz beschloss die endgültige Fassung der Regeln und entschied ebenfalls, einen Graphiker für die bildliche Darstellung der Regeln zu beauftragen.

 

Zur vorangegangenen Situation an unserer Schule

Die Schul- und Hausordnung kann, neben ganz alltäglichen Dingen, die es zu regeln gilt, auch einen Rahmen verbindlicher Regeln schaffen, die den Kolleginnen und Kollegen Handlungsspielräume aufzeigen und Handlungsmöglichkeiten bieten, angemessen und für den Schüler einsichtig und transparent z.B. auf Konflikte zu reagieren.

 

Ziel und Wunsch des Kollegiums im Umgang mit schwierigen Situationen und Konflikten war es, sich im Bedarfsfall auf einheitliche Regeln zu einigen, ohne persönliche Handlungsspielräume zu verlieren. Bei der Erstellung der Regeln sollten sich alle Kolleginnen und Kollegen in den Prozess der Regelformulierung und Regelauswahl einbezogen fühlen, ohne immer direkt beteiligt zu sein. Deshalb wurde bewusst darauf geachtet, dass die Mitglieder der Teilkonferenz alle bis dahin geäußerten Fragestellungen, Bedenken und Befürwortungen zur Regelformulierung und Regelauswahl repräsentierten.

 

Auf diese Weise fühlte sich das Gesamtkollegium für das anstehende Anliegen gut vertreten. Die Aufgabe wurde zudem prozessgeleitet gestaltet, um ein Regelwerk zu formulieren, dass von allen Mitgliedern des Kollegiums, getragen und umgesetzt wird.

 

Vereinbarungen zur Erstellung der Schulregeln

 

Regeln über Regeln

  1. Die Regeln werden aus der Perspektive der Schülerinnen und Schüler formuliert.

  2. Eine Regel enthält ein Gebot, kein Verbot.

  3. Eine Regel ist einfach, konkret, bildhaft; sie beschreibt genau das gewünschte Verhalten.

  4. Das gewünschte Verhalten soll beobachtbar sein.

  5. Eine Regel ist kurz und lässt sich in einem schlichten Hauptsatz ausdrücken.

  6. Eine Regel enthält kein „versuchen“, „sollen“, „müssen“, „können“, sondern Vollverben wie z.B. „sprechen“, „spielen“, „gehen“.

  7. Eine Regel beginnt mit „Ich“ oder „Wir“, nicht mit dem unpersönlichen „man“.

 

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Hierarchie von Regel     

Regeln gleichwertig nebeneinander

 

Zwischenablage02.jpg

 

Eine (oder mehrere) zentrale (Leit-) Regel(n).

Einzelregeln konkretisieren Leitregel.

 

Es wurde im Verlauf des Prozesses festgestellt und entschieden, dass die Schulregeln der Theodor-Andresen-Schule gleichwertig nebeneinander stehen sollen.

 

 

3.1.4.1 Schulregeln

Ab dem Schuljahr 2008/09 gelten für Schüler und Schülerinnen folgende Schulregeln, die im Unterricht durchgenommen werden und durch eine Unterschrift, soweit die Schüler und Schülerinnen dies verstehen, beglaubigt werden. Ebenso werden die Eltern über diese Schulregeln unterrichtet. Die Schulregeln werden von den Lehrern und Lehrerinnen schon ab der Vorstufe den Schülern und Schülerinnen nahe gebracht (Erziehungskonzept)

 

  • Ich komme jeden Tag pünktlich zur Schule (SelbstfahrerInnen: Bei Nichteinhaltung muss wieder mit dem Schulbus gefahren werden.)
  • Ich gehe höflich und respektvoll mit anderen um.
  • Ich regele Konflikte durch ein Gespräch.
  • Ich hole mir Hilfe, wenn ich einen Streit nicht selber lösen kann.
  • Ich sage die Wahrheit.
  • Ich höre auf das NEIN des/der anderen.
  • Ich halte mich an die Regeln meiner Klasse.

 

Erste Konsequenzen:

  1. Pädagogisches Gespräch zwischen SchülerIn und LehrerIn

  2. Übernahme von Arbeiten für die Allgemeinheit, die von der Lehrerin/dem Lehrer ausgesucht werden.

 

  • Ich gehe leise und langsam durch das Schulgebäude.
  • Ich bleibe während der Schulzeit auf dem Schulgelände.
  • Ich werfe Müll immer in den Abfalleimer.
  • Nach dem Unterricht verabschiede ich mich von meinen LehrerInnen und gehe langsam zu den Bussen.

 

Erste Konsequenzen:

  1. Der Schüler/die Schülerin erhält die Chance das jeweilige Verhalten unter Einhaltung der Regeln noch mal zu üben.

  2. Der Schüler/die Schülerin wird bei Bedarf mit Körperkontakt begleitet.

 

  • Ich gehe ordentlich mit allen Dingen in der Schule um.
  • Ich lasse die Sachen der Schule in der Schule.
  • Ich achte das Eigentum meiner MitschülerInnen.
  • Ich ersetze Dinge, die anderen gehören, wenn ich sie beschädigt habe.

 

Erste Konsequenzen:

  1. Der Schüler/die Schülerin erhält die Möglichkeit, das Einhalten von Ordnungsprinzipien zu üben.

  2. Der Schüler/die Schülerin ersetzt Dinge, die anderen gehören, wenn er/sie diese beschädigt oder gestohlen hat.

 

  • Ich lasse Spielzeug zu Hause.
  • Ich lasse Handys, MP3-Player, Game-Boys und ähnliches zu Hause. Selbstfahrer dürfen ihr Handy mitbringen. Es muss während der Schulzeit ausgeschaltet in der Schultasche im Fach bleiben.
  • Ich lasse Dinge, die andere verletzen können, zu Hause.

 

Erste Konsequenzen:

  1. Die jeweiligen Gegenstände werden eingesammelt und am Ende des Schultages wieder mitgegeben.

  2. Die Gegenstände werden einbehalten und durch die Eltern, nach Vereinbarung mit dem Lehrer/der Lehrerin, abholt.

 

  • Ich höre anderen zu.
  • Ich habe das Recht auf ungestörten Unterricht.
  • Ich bringe jeden Tag ein Mäppchen mit Anspitzer, Radiergummi, angespitzten Buntstiften und angespitztem Bleistift mit.

 

Erste Konsequenzen:

1. Verwarnung

2. Der Schüler/Die Schülerin erhält individuelle Maßnahmen zum Üben der Regeln.

 

Weitere Konsequenzen:

3. Gespräch mit den Eltern

4. Offizielles Schreiben an die Eltern

5. Ausschluss von Klassenaktivitäten.

6. Versetzung in eine parallele Lerngruppe.

7. Einschaltung der Schulsozialarbeiterin.

8 . Ausschluss vom Unterricht.

9. Einschaltung des Jugendamtes.

 

3.1.4.2 Piktogramme Schulregeln

 

3.1.4.3 Das PART Konzept

„Professionell handeln in Gewaltsituationen“ (Professional Assault Response Training) ist ein Seminar für Professionelle, die mit Menschen arbeiten, deren Verhaltenauffälligkeiten sich manchmal durch Gewalt ausdrücken. Ziel des Konzeptes ist es nicht bestrafende Methoden von Festhaltetechniken zu übermitteln, die eine angemessene Kontrolle über die Gliedmaßen der Agressoren ermöglichen und für die Mitarbeitenden und die Angreifender ein möglichst geringes Verletzungsrisiko bedeuten. Darüber hinaus beschäftigt sich das PART Konzept um die Krisenprävention. Die physischen Interventionen sollen nicht als Mittel der Wahl verstanden werden, sondern als letzter Ausweg eingesetzt werden. Die Aufrechterhaltung der Selbstkontrolle des professionell Handelnden unter schwierigen Umständen ist das zentrale Kennzeichen professionellen Handelns.

 

Die Persönlichkeitsrechte und die Würde des/der Klienten/ in

zu achten und dabei Sicherheit für alle Beteiligten

herzustellen, ist das oberste Ziel des PART Konzepts.

 

Bei dem PART Konzept spielen individuelle Interventionspläne für potenziell gewalttätige Menschen eine wichtige Rolle. Der Interventionsplan enthält für alle Beteiligten spezifischen und wichtige Informationen. Die individuellen Interventionspläne (PART Checklisten siehe Anhang 8.7) werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 

Darüber hinaus schult das PART Konzept die Krisenkommunikation.

  • Die Selbstkontrolle behalten

  • Die Auslöser feststellen

  • Mit der angreifenden Person reden

  • Geduld bewahren

  • Spontan und flexibel reagieren

 

Im Schuljahr 2011/2012 wurde intensiv mit den Part Checklisten zur Risiko- und Gefährlichkeitsabschätzung ausgewählter Schülerinnen und Schüler gearbeitet. Sie wurden von den unterschiedlichen Stufen entsprechend der Schülerschaft optimiert. Die zusammen-getragenen Informationen wurden in die Förderplanarbeit eingebunden. Seitdem wird aus den Konferenzen im Gesamtkollegium eine Rückmeldung über akute Fälle und damit verbundene Maßnahmen gegeben.

 

Die Ausweich-, Befreiungs- und Selbstschutztechniken sollen im Abstand von 2 Jahren im Gesamtkollegium aufgefrischt werden.

 

3.1.4.4 Nutzungskonzept Rückzugsraum

 

Im Schuljahr 2011 / 2012 wurde an der Theodor-Ardresen-Schule ein Rückzugsraum eingerichtet, der von allen LehrerInnen im Bedarfsfall genutzt werden kann. Das Nutzungskonzept des Rückzugsraums und maßgebliche Entscheidungen zur Ausstattung des Raumes wurden im Rahmen einer ganztägigen pädagogischen Konferenz vom Kollegium erarbeitet. Der Rückzugsraum wurde nach den Bedürfnissen einer eingegrenzten Schülergruppe unserer Schulform konzipiert. Zu diesem Personenkreis gehören beispielsweise SchülerInnen mit ausgeprägten autistischen Störungen, schweren emotionalen oder psychischen Störungen und mit einer schweren Störung des Sozialverhaltens. Für diese SchülerInnen ist eine durchgehende Beschulung im Klassenverband besonders schwierig, da eine reizüberflutete Umgebung opponierende und aggressive Verhaltensweisen mit Fremd- und Selbstgefährdung verstärken können.

 

Ziel der Maßnahme:

Der Rückzugsraum dient vornehmlich der Beruhigung der SchülerInnen in einer reizarmen Umgebung. Optimalerweise sollte ein solcher Raum direkt als Entlastung genutzt werden, wenn sich eine Überforderungs- / Stresssituation bei einem Schüler andeutet, also nach Möglichkeit bevor das aggressive Verhalten auftritt. Gegebenenfalls kann für den entsprechenden Schüler eine einfache Beschäftigung (z.B. mit Gegenständen, die für den jeweiligen Schüler besonders attraktiv / beruhigend sind) gefunden werden. Ebenso kann der Raum in Konfliktsituationen genutzt werden, in den der betreffende Schüler körperlich übergriffig wird oder in denen er durch sein Verhalten Andere oder sich selbst gefährdet. Der Schüler wird also aus seinem Umfeld herausgenommen und jeder soziale und kommunikative Kontakt wird im Rückzugsraum kurzzeitig unterbunden. Damit werden alle Verstärkerreize für sein Verhalten (zum Beispiel Blickkontakt, Belächeln seines Verhaltens, reizüberflutete Umgebung) entzogen. Der Schüler kann in der reizarmen Umgebung des Rückzugsraums zur Ruhe kommen und sein Verhalten reflektieren. Gleichzeitig hilft die Maßnahme auch dem Klassenverband, in dem der reguläre Unterricht weitergeführt werden kann.

 

Bei der Einrichtung des Rückzugsraums wurde vor allem darauf geachtet, dass eine reizarme Umgebung geschaffen wurde (hell, übersichtlich strukturiert, minimale Möblierung) und dass jede Verletzungsgefahr des Schülers ausgeschlossen werden kann. Die Wände und die Tür des Raumes sind gepolstert, eine große gepolsterte Liegefläche bietet die Möglichkeit sich zu setzen oder hinzulegen. Es steht zudem eine Sanddecke (Decke mit eingenähtem Gewicht zur Verbesserung der Eigenwahrnehmung) zur Verfügung, unter die man sich legen kann. Einige SchülerInnen kommen unter der Sanddecke leichter zur Ruhe, da sie die Begrenzung dieser schweren Decke als angenehm empfinden.

 

Für die Betreuung der SchülerInnen in dem Raum muss je nach Situation eine individuelle Lösung gefunden werden, je nach Anforderung und personeller Ausstattung. In jedem Fall wird der Schüler durchgehend beaufsichtigt, wobei die Aufsichtsperson in der Regel vor dem Rückzugsraum steht und den Schüler durch das Fenster in der Tür beobachten kann.

Bei einer Doppelbesetzung in der jeweiligen Klasse wird eine Lehrkraft für die Betreuung des Schülers abgestellt. Im Einzelfall muss entschieden werden, ob die Betreuung auch einen städtischen Angestellten oder einen Integrationshelfer übernehmen werden kann (wenn z.B. eine Lehrkraft in der Nähe ist, der schnell hinzu gerufen werden kann).

Gegebenenfalls muss die Maßnahme auch kurzfristig durch eine zusätzliche Lehrkraft unterstützt werden, die dafür zeitweise aus ihrer Klasse abgezogen werden muss.

 

3.1.4.5 Maßnahmenkatalog

Es wurde ein einheitlicher Maßnahmenkatalog für geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit (Schulschwänzer) und zum Schutz von Personen und Sachen (aggressives Verhalten) von der Arbeitsgruppe Konflikte – Gewalttätige Schüler erstellt. Dieser besteht aus erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen.

 

Erzieherische Einwirkungen

  1. Ermahnungen und Gespräche mit dem/der SchülerIn, den TeamkollegInnen und Eltern (Gesprächsprotokoll)
  2. Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde (Schüler abholen lassen).
  3. Maßnahmen zur Wiedergutmachung (Extraaufgaben, Sozialstunden)
  4. Wiederholte und schriftliche Information der Eltern bei weiterem Fehlverhalten, um die Unterstützung des Elternhauses einzufordern. (Aktennotiz)
  5. Einberufung einer Teilkonferenz durch die Lehrerkonferenz: ein Mitglied der Schulleitung, Klassenleitung, 3 weitere Mitglieder des Kollegiums, Vertreterin der Schulpflegschaft zur Abstimmung über Ordnungsmaßnahmen

 

Vor der Beschlussfassung hat die Teilkonferenz der/dem betroffenen SchülerIn und deren Eltern Gelegenheit zu geben zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Zu der Anhörung kann der/die SchülerIn eine Person des Vertrauens hinzuziehen.

 

Alle Ordnungsmaßnahmen müssen den Eltern schriftlich bekannt gegeben und begründet werden. In dringenden Fällen kann die Schulleitung SchülerInnen vorläufig vom Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen ausschließen. Die Anhörung, der Beschluss der Teilkonferenz und die Bekanntgabe an die Eltern sind unverzüglich nachzuholen.

 

Begleitend soll ein enger Kontakt zu den Bezirkssozialdiensten hergestellt werden, um SchülerInnen und Eltern jede mögliche Hilfestellung zu gewährleisten.

 

2. Ordnungsmaßnahmen

 

2.1 Schriftlicher Verweis.

 

2.2 Bei wiederholtem und schwerem Fehlverhalten, z.B. wenn die Rechte anderer

SchülerInnen oder LehrerInnen ernsthaft gefährdet oder verletzt werden, erfolgt

die Überweisung in eine andere Klasse oder Lerngruppe.

 

2.3 Vorübergehender Ausschluss vom Unterricht von 1 Tag bis zu 2 Wochen und

sonstigen Schulveranstaltungen.

 

2.4 Einschaltung des Schulrates und eventuellem Schulwechsel bis hin zum Ruhen

der Schulpflicht

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