Schulprogramm

 

 

 

Inhalt

Vorwort

1. Leitbild

2. Organisation

2.1 Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

2.2 Allgemeines

2.3 Unsere Schule

2.4 Der Alltag in der Schule     

 

3. Rahmenbedingungen

3.1 Schulentwicklungsarbeit

3.1.1 Förderplanung

3.1.1.1 Individuelle Förderplanung

3.1.1.2 Förderbereiche

3.1.1.3 Der Förderplan  

3.1.2 Gesundheitserziehung

3.1.3 Fortbildungskonzept

3.1.4 Schulordnung

3.1.4.1 Arbeitsgruppe Konflikte

3.2 Mitwirkung der Schüler

3.3 Elternmitwirkung

3.4 Kooperation mit außerschulischen Institutionen

4. Konzeption

4.1 Didaktisch-methodische Grundsätze
4.1.1 Arbeit in Projekten und Vorhaben
4.1.2 Klassen- und schulübergreifende Kooperation
4.1.3 Außerschulische Lernorte

4.2 Stufenkonzepte
4.2.1 Vor- und Unterstufe
4.2.2 Mittelstufe
4.2.3 Oberstufe
4.2.4 Berufspraxisstufe

4.3 Fachbezogene Lernbereiche

4.3.1 Lernbereich Sprache/ Kommunikation

4.3.2 Unterstützte Kommunikation

4.3.3 Lernbereich Mathematik

4.3.4 Lernbereich Verkehrserziehung

4.3.5 Lernbereich Werken

4.3.6 Lernbereich Hauswirtschaftslehre

4.3.7 Lernbereich Kunst / Ästhetik

4.3.8  Lernbereich Textilgestaltung

4.3.9 Lernbereich Musik

4.3.9.1 Chor / Gemeinsames Singen

4.3.9.2  Musik umsetzen

4.3.10 Lernbereich Religion

4.3.11 Lernbereich Sport

4.3.12 Lernbereich Sexualerziehung

 

4.4 Freizeiterziehung

4.4.1 Freizeiterziehung Vor- und Unterstufe

4.4.2  Freizeiterziehung Mittelstufe

4.4.3  Freizeiterziehung Ober- und Berufspraxisstufe

5.  Spezielle Angebote unserer Schule

5.1 Schulleben in Bewegung (Spiel und Sport)

5.2 Theaterarbeit und Bühnenbau

5.3 Tanztheater

5.4 Musikgruppe „Starke Töne“

5.5 Einsatz neuer Technologien

5.6 Mädchengruppe

5.7 Umwelterziehung - Gartencafé

5.8 Andresenexpress

5.9 Klassenfahrten

5.10 Therapiemöglichkeiten

5.11 Förderverein

 

Vorwort

Mehr als 30 Jahre existiert die Schulform Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung – bis Sommer 2005 Schule für Geistig Behinderte - in NRW, in anderen Bundesländern trägt sie einen anderen Namen, Schule für Praktisch Bildbare, Förderschule etc. Wie man das Kind der Bildungspolitiker aus den Jahren 1970-1980 auch nennt, so ist doch zentrales Merkmal aller Bezeichnungen das Wort Geistig Behindert. Nicht umsonst legt man Wert auf diese Bezeichnung, waren doch Menschen mit geistiger Behinderung lange Zeit von schulischer Bildung ausgeschlossen und in Tagesbildungsstätten betreut.

Eltern, Erzieherinnen in den Tagesbildungsstätten und Lehrer der damaligen Hilfsschulen setzten sich vehement dafür ein, dass künftig kein Kind mehr ohne schulische Bildung aufwachsen solle und erreichten dieses Ziel schließlich mit der Aufnahme der schwerstbehinderten Kinder ab 1978 in die Schule.

Parallel hierzu entwickelte sich ein differenziertes Ausbildungssystem an den Universitäten und den früheren Pädagogischen Hochschulen. Die Sonderpädagogik hatte sich etabliert und strebte von nun an die wissenschaftliche Betreuung und Begleitung der entstandenen Sonderschulen an.

In den Richtlinien der Schule für Geistigbehinderte von 1980 entwickelten sich bis dahin eine neue Dimensionen pädagogischen Denkens: Selbstverwirklichung in sozialer Integration hieß es als globale Zielsetzung. Gemeint war damit die Begleitung und Förderung des geistigbehinderten Kindes und Jugendlichen auf dem individuellen Lebensweg.

Insbesondere die Integration der Menschen mit geistiger Behinderung in unsere Gesellschaft wurde in den letzten Jahren intensiv diskutiert und auch im schulischen Bereich umgesetzt. In so genannten Versuchsschulen wurde der Gemeinsame Unterricht behinderter und nichtbehinderter Schülerinnen und Schüler erprobt. Deutlich wurde bislang, dass die Bedingungen und Voraussetzungen zum Teil erhebliche Erschwernisse in dieser Form der Integration darstellen.

Gleichermaßen durch die Integrationsdiskussion angeregt, fand allerdings auch an den Sonderschulen ein Prozess statt, der die eigene Arbeit reflektierte und in einen neuen Zusammenhang stellte.

Im Rahmen von Qualitätsentwicklung und -sicherung hat die Diskussion um die erweiterte Gestaltungsfreiheit und Selbstverantwortung der Schule eine fruchtbare Diskussion ausgelöst.

Schule wird sich und ihre Arbeit zukünftig darstellen und beurteilen müssen. Schule muss sich und anderen ihr mögliches Selbstverständnis erklären und Veränderungen und Verbesserungen aufzeigen, ja, in Wettbewerb mit anderen Schulen treten.

Das bildungspolitische Ziel, die Selbständigkeit der Schulen durch eine Erweiterung der Gestaltungsräume der Selbstverantwortung und der Partizipation zu stärken, ist vor allem pädagogisch begründet und zielt auf die innere Entwicklung jeder einzelnen Schule als ‚Haus des Lernens‘ ab. Durch Unterricht und Erziehung in selbständigeren Schulen sollen junge Menschen verstärkt Lernkompetenzen als Grundlage lebenslangen Lernens gewinnen und auf ihrem Weg zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern gefördert werden.

Letztlich sind Schulprogramm und Schulkonzeption aus dem Bedürfnis heraus zu verstehen, das zu dokumentieren, was eine individuelle Schule ausmacht und ihre besonderen Bedingungen und besonderen Grundsätze darzustellen.

Dabei handelt es sich um keinen statischen Prozess, vielmehr sollten Schulprogramm und -konzeption immer wieder im Hinblick auf ihre Gültigkeit überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.

Gerade in der Phase des Aufbaus muss ein Schulprogramm fortgeschrieben werden. Die Arbeit am Schulprogramm bietet die Möglichkeit, sich wieder auf eigene Grundsätze und Ansprüche zu besinnen, neu zu formulieren, Wünsche und Visionen zu manifestieren und auf Realisierung zu überprüfen und somit zur eigenen Selbstzufriedenheit der Arbeit beizutragen.

Die Möglichkeit regelmäßiger kollegiumsinterner Fortbildungen zu organisatorischen Problemen wie auch die Diskussion pädagogischer Fragestellungen trägt zum „Leben‘ und der „Weiterentwicklung“ einer Schule bei und bietet zugleich Möglichkeiten der eigenen Psychohygiene und weiterer Transparenz schulischer Arbeit.

 

Das „dialogische Prinzip“ soll Handlungsmaxime im Umgang mit unseren Schülern, ihren Erziehungsberechtigten, aber auch im Umgang miteinander sowie im Umgang zwischen Schulleitung und Kollegium sein.

 

1. Leitbild

Die Kinder und Jugendlichen, die unsere Schule besuchen, zeigen unterschiedliche Erscheinungsbilder in den verschiedensten Entwicklungsstufen.
Wir legen in unserer Arbeit den Schwerpunkt auf eine individuelle Förderung der Schüler und Schülerinnen mit dem Ziel größtmöglicher Selbständigkeit in sozialer Integration.

Durch demokratische Strukturen, engagierten Lehrern und Lehrerinnen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Eltern und durch Einbeziehung der Schüler und Schülerinnen entsteht ein Schulklima, welches es dem Einzelnen ermöglicht sich mit unserer Schule und deren Arbeit zu identifizieren. Somit stellen wir einen „besonderen“ Ort des Lernen und Lebens zum Wohle unserer Schülerschaft her.

Dies geschieht durch Teamarbeit in den Klassen, durch klassen- und stufenübergreifende Zusammenarbeit als auch in der Projektarbeit. Durch offene Arbeitsformen findet ein hohes Maß an Information und Austausch statt.

Pädagogische Absprachen sowie individuelle Förderpläne nach den Lernvoraussetzungen des einzelnen Schülers sichern die Bildungs- und Erziehungskonzepte.
Neue Ideen werden von uns aufgegriffen und weiterentwickelt, Fortbildungen für LehrerInnen und Eltern wahrgenommen und neue Technologien auch in unseren Schulalltag integriert.

Unsere Schule legt großen Wert auf die Mitarbeit der Eltern. Durch ihre Einbeziehung ist es möglich, Erziehungsziele für unsere Schüler langfristig zu erreichen. Durch Einsichtnahme und Austausch bei pädagogischen Zielsetzungen, durch aktive Mitarbeit in den Schul- und Klassengremien sowie bei Unterrichtsprojekten soll die Elternschaft mit unserer Schule verbunden sein und so zu einem günstigen Schulklima beitragen.

Unsere Schulleitung unterstützt in kollegialer Partnerschaft die pädagogische Arbeit der LehrerInnen. Sie ermöglicht in Absprache die Schaffung eines Raumes für innovative Ideen und deren Umsetzung im Schulalltag. Sie berät bei kollegialen und pädagogischen Problemen.

Unsere Schule betreibt Öffentlichkeitsarbeit im umliegenden Bezirk und in der Stadt Düsseldorf mit benachbarten Institutionen und städtischen Gremien. Wir suchen den Kontakt zu Fachleuten, Bürger und Bürgerinnen und Politikern. Wir wollen Akzeptanz wecken für unsere Schülerschaft, für ihre Fähigkeiten und ihre Lebenssituation um ihre Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern.

Durch offene Kommunikation auf der Basis gegenseitigen Vertrauens nehmen wir eine kritische Bewertung unserer Arbeit in Gesamt-, Stufen- und Klassenkonferenzen und auf Elternabenden bezüglich der Struktur, der Prozess- und Erlebnisqualität vor. Wir legen großen Wert auf eine langfristig orientierte pädagogische Weiterentwicklung der schulischen Arbeit.

 

2. Organisation

2.1 Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Wer in seiner geistigen Entwicklung beeinträchtigt ist

 

Ziel der Förderung in der Förderschule Geistige Entwicklung ist die Selbstverwirklichung in sozialer Integration.

 

 

2.2 Allgemeines

Schulträger der Theodor-Andresen-Schule, Förderschule Geistige Entwicklung ist die Stadt Düsseldorf. Sie ist eine von drei Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Düsseldorf.
Alle 3 Schulen können aus baulichen Gründen keine zusätzlich körperlich beeinträchtigten Kinder aufnehmen. Diese Kinder werden in der Förderschule Körperliche und motorische Entwicklung gefördert.
Die Theodor-Andresen-Schule ist die Zwillingsschule der Franz-Marc-Schule. Unsere Einzugsgebiete sind die östlichen Stadtteile von der Haupt- Bahnstrecke Duisburg- Köln bis zur Stadtgrenze, im Süden begrenzt durch den Südlichen Zubringer.
Unsere Schule liegt im Grünen, inmitten mehrerer Kleingartensiedlungen, hat aber durch die Buslinien 725, 730 und 737 gute Verkehrsanbindung. Dadurch konnten ca. 20 Ober- und Berufspraxisstufenschülerinnen und -schüler durch Training in die Lage versetzt werden, selbständig mit dem Bus zur Schule zu fahren.
Auch gemeinsame Fahrten zu außerschulischen Unterrichtsorten werden durch die guten Verkehrsanbindungen begünstigt. Durch die Dreherstraße und den Ortskern von Gerresheim ist weiterhin eine breite Palette an Einkaufsmöglichkeiten zum Üben gegeben.
Die Beziehungen zu den Vereinen, Kirchen, Geschäften und benachbarten Institutionen im Stadtteil werden intensiv gepflegt.

Räumlichkeiten
Die Schule verfügt über ein 2 bis 3-geschossiges Gebäude mit zurzeit 11 Klassenräumen mit jeweils kleinen Nebenräumen und einer Küche pro Klassentrakt. Ein Musikraum, ein Textilgestaltungsraum, ein Computerraum, 2 Psychomotorikräume, 2 Werkräume, ein Freizeitraum kommen hinzu. Es gibt weiterhin einen Speiseraum / Versammlungsraum mit Bühne und eine gemeinsam mit Schule II genutzte Holzwerkstatt, einen Airtrampraum, Turnhalle sowie Lehrschwimmbecken. Zunehmend werden aufgrund guter Zusammenarbeit Einrichtungen und Räumlichkeiten schulübergreifend genutzt.

Die Außenanlagen werden ständig durch kleinere eigene Projekte oder Projekte mit Sponsoren den Bedürfnissen der sich wandelnden Schülerschaft angepasst. Dies geschieht ebenfalls immer häufiger in Kooperation mit der Schule II (z.B. Bau eines Ballkäfigs). Der Schulgarten, der Innenhof, ein Fahrradparcour mit vielen verschiedenen Fahrzeugen, eine große Wiese mit Fußballtoren, eine Basketballanlage, ein Grillplatz, ein Gartencafé, eine Spiellandschaft, mehrere Sitzplätze bieten unterschiedlichste pädagogische Anreize.

Unterrichtszeiten
Unterrichtszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Die Klassenteams erstellen einen Stundenplan, der die individuellen Bedürfnisse der Schüler berücksichtigt. Die Eltern erhalten einen individuellen Stundenplan für ihr Kind mit konkreten Bezeichnungen der Inhalte sowie der Zeiträume.

 

2.3 Unsere Schule

In unserer Schule in Gerresheim werden zur Zeit 117 Mädchen und Jungen mit einer geistigen Behinderung im Alter zwischen 6 Jahren und maximal 22 Jahren gefördert.
Die Schülerinnen und Schüler werden mit Bussen und Taxen von ihren Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen aus morgens zur Schule gebracht und nachmittags wieder nach Hause gefahren. Freitags endet der Unterricht bereits mittags.

Wie alle Förderschulen Geistige Entwicklung in Nordrhein-Westfalen streben wir als Ziel für unsere Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Leitidee Selbstverwirklichung in sozialer Integration an.

Unsere Schule ist nicht nur ein Lernort sondern stellt in besonderem Maße immer auch einen Lebensraum dar. Die Ganztagsform und der überwiegend ganzheitliche Ansatz unserer Schule unterstreichen dies zusätzlich.

„Leben lernen“ und „Lernen lernen“ sind Konzeption und Zielsetzung und sollen möglichst erlebnis- und handlungsorientiert in Erfahrungs-, Lern- und Arbeitsprozessen umgesetzt werden. Entsprechend gestaltet ist die Struktur dieser Schule mit ihren Lern-, Arbeits- und Erlebnisbereichen.

Dazu sind natürlich Klassenräume mit Nebenräumen für das Lernen von jeweils 8 -12 Schülerinnen und Schülern vorhanden. Sie sind aber auch mit einer Spüle und einem Geschirrschrank für die Frühstücksvorbereitung ausgestattet.
Hinzu kommen die bekannten Unterrichtsräume für Musik, Werken, Hauswirtschaft, Textiles Gestalten, Turnen sowie eine Holz- und Metallwerkstatt und ein Lehrschwimmbecken.

Ungewöhnlicher für eine Schule sind dann schon das Theater, der Freizeitbereich mit Kicker, Flipper und Billardtisch, die Fahrradwerkstatt, der Psychomotorikraum für die schwerer behinderten Schülerinnen und Schüler, das allseits beliebte Hüpfkissen, die verschiedenen Fahrräder, Tischtennisplatten, die Gartenbeete, der Zierpflanzen-Innenhof und unsere Außenanlagen mit einem Gartencafé, welches in Eigenarbeit restauriert wurde.

Die bewusst „praktisch-bildend“ ausgerichtete Pädagogik unserer Schule erfordert entsprechende Lernmaterialien, die es oft nicht fertig zu kaufen gibt, die die Lehrer selbst herstellen oder sammeln. Spiele und Modelle zum Erfahren von Zusammenhängen, Realmedien aus dem Alltags- und Berufsleben und alles oben Genannte sind Hilfsmittel, um die Welt für unsere Schülerinnen und Schüler durch konkretes „Be- greifen“ „begreifbar“ zu machen.

 

2.4 Der Alltag in der Schule     

Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel von einem Busunternehmen im Schülerspezialverkehr gefahren, der von der Stadt Düsseldorf organisiert und finanziert wird. Die Eltern verpflichten sich nach Absprache, ihr Kind am jeweiligen Sammelplatz zur angegebenen Uhrzeit zum Bus zu bringen und es von dort nachmittags abzuholen. In jedem Bus fährt eine Begleitperson mit. Die Fahrzeit eines Schülers soll pro Fahrweg 60 Minuten nicht überschreiten.
Schüler können je nach Leistungsvermögen auch zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Schulweg bewältigen. Das Radfahren im Straßenverkehr ist ausgeschlossen.
In der Schule dürfen in der Regel nur oral verabreichte Medikamente gegeben werden. Per Verordnung bescheinigt der behandelnde Arzt die Notwendigkeit und die Dosierung des Medikaments. Dies gilt auch für die Anwendung von Notfallmedikamenten durch Lehrer. Für andere Fälle sollte die Unterstützung durch einen Pflegedienst beantragt werden.
An Klassenfahrten nehmen Lehrer und Schüler in der Regel einmal im Jahr teil. Für die Schülerinnen und Schüler besteht eine Teilnahmeverpflichtung, da es sich um eine Schulveranstaltung handelt. Die Klassenpflegschaft bespricht die geplante Fahrt und legt den finanziellen Rahmen fest.
Teilnahmeverpflichtung besteht auch für Schulveranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit.
Geistigbehinderte Schülerinnen und Schüler benötigen ein spezifisches Maß an Aufsicht und Betreuung während des ganzen Schultages. Diese kann nicht delegiert werden sondern ist immer unmittelbar selbst durch eine Lehrerin oder einen Lehrer wahrzunehmen. Die Aufsicht im Schwimmunterricht ist im Schwimmerlass geregelt.
Für alle Schülerinnen und Schüler besteht Unfallversicherungsschutz durch die Gemeindeunfallversicherung. Über Unfälle auf dem Schulweg und in der Schule müssen Schulleitung und behandelnder Arzt informiert werden.
In der ersten Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr wird von den Eltern ein Elternbeitrag zu den Lehr- und Lernmitteln zurzeit in Höhe von ca. 18 € eingesammelt. Das Geld dient der Anschaffung von Verbrauchsmaterial und wird von der/dem Klassenpflegschaftsvorsitzenden verwaltet.
Die Schülerinnen und Schüler nehmen in der Regel an einem warmen Mittagessen teil, das von der Werkstatt für angepasste Arbeit geliefert wird. Die Eltern geben eine Einzugsermächtigung, damit die Stadtkasse das Essengeld einziehen kann. Unter bestimmten Umständen können sie von der Zahlung befreit werden.
Die Lebenspraktische Unterweisung ist ein wichtiger Bestandteil der Erziehung und Bildung in der Schule für Geistigbehinderte im Ganztagsbetrieb. Sauberkeitserziehung, selbständige Nahrungsaufnahme und Essenszubereitung sowie An- und Ausziehen von Kleidungsstücken sind feste Bestandteile des unterrichtlichen Handelns und sollen von den Schülerinnen und Schülern allein bzw. unter Anleitung vorgenommen werden.
Schüler, die unter Krampfanfällen leiden, benötigen im Schwimmunterricht einen speziellen Schwimmkragen, inkontinente Schüler müssen aus hygienischen Gründen eine Neopren-Schwimmhose tragen. Diese werden von der Krankenkasse bewilligt und in Sanitätshäusern individuell angemessen.

 

3. Rahmenbedingungen

3.1 Schulentwicklungsarbeit

Schwerpunkte unserer Arbeit

Klassenteams:

Seit 2003 nimmt unsere Schule an einer Doktorarbeit zur Erstellung von individuellen Förderplänen teil. Die erstellten Förderpläne werden zwei mal im Jahr mit der Schulleitung besprochen und zur Auswertung anonym an den Doktoranten geschickt.
(Beschreibung Förderpläne: siehe Schulprogramm 3.1.1 und Anhang)

 

Arbeitsgruppe 1:

Zielsetzung:
Alle – Schüler, Lehrer und Eltern – mit der Unterstützen Kommunikation bekannt, vertraut und handlungsfähig zu machen.
In Kommunikation zu treten mit nicht sprechenden Schülern mit dem Ziel der aktiven Teilhabe am sozialen Leben
Verankerung im Schulprogramm durch Eltern und Lehrer
Elternmithilfe und Aufklärung durch Elternberatung, Elterntreffen, Elternschulung
Jährliche Überprüfung der Entwicklungsfortschritte (unter Einbeziehung der Eltern) und Ausweisung in den individuellen Förderplänen

Arbeitsplan mit Handlungsplanung:
Erfassen des individuellen Förderbedarfs für Unterstützte Kommunikation der nicht sprechenden Schüler
Wortschatzermittlung
Einführung eines einheitlichen Gebärdensystems
Erstellung eines Gebärdenbuches
Schulbeschilderung
Erarbeiten von Einsatzmöglichkeiten für technische Hilfsmittel
Erproben von technischen Hilfen und Anwendungstraining
Fortbildungen für Lehrer und Eltern wahrnehmen
Erlernen der neuen Gebärden vor jeder Konferenz
(Fortschrittsbeschreibung UK siehe Schulprogramm 4.3.2)

 

Arbeitsgruppe 2

Zielsetzung:
Einheitliches Programm der Schule zur Prävention und Intervention

Arbeitsplan mit Handlungsplanung:
Maßnahmen zur Prävention wie Klassenzusammensetzungen, Schulhofumgestaltung, Pausengestaltung, Gestaltete Freizeitangebote etc.
Erstellung eines einheitlichen Maßnahmenkatalogs zu Intervention
Liste für außerschulische Beratungsstellen erstellen
Fortbildungen
(Arbeitsbeschreibung siehe Schulprogramm 3.1.2 und Anhang)

 

Arbeitsgruppe 3:

Zielsetzung:
Weiterentwicklung der Schulsportkonzepte

Arbeitsplan mit Handlungsplanung:
Zusammenarbeit der drei Förderschule bei der Planung und Durchführung von Sport- und Schwimmfesten
Verbesserung des Sportunterricht durch Beratung und Fortbildungen
(ausführliche Beschreibung: siehe Schulprogramm 5.1)

 

Steuergruppe

Zielsetzung:
Verbesserung, Erweiterung, Planung und Überprüfung von Schulentwicklung

 

3.1.1 Förderplanung

3.1.1.1 Individuelle Förderplanung

Die Lehrkräfte und das weitere Personal an unserer Schule erfüllen mehrere Aufgaben in der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern. Neben dem Auftrag, die Schülerinnen und Schüler zu bilden und zu erziehen, steht noch ein drittes Handlungsfeld, das unsere Arbeit von der der Allgemeinen Schulen unterscheidet: Wir fördern jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler in der gesamten Persönlichkeitsentwicklung. Während früher der Name „Sonderschule“ dokumentierte, dass unsere Schülerinnen und Schüler einen besondere, ihren Bedürfnissen angepasste Bildung und Erziehung benötigen, verdeutlicht jetzt die neue Bezeichnung „Förderschule“ die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Gesamtentwicklung zu fördern.

Wenn bei einer Schülerin/ einem Schüler offenbar wird, dass der Unterricht an einer Allgemeinen Schule den Bildungs- und Erziehungsbedürfnissen des Kindes nicht gerecht wird, wird in einem diagnostischen Gutachter-Verfahren (AO-SF) von Lehrkräften der Allgemeinen Schulen sowie der Förderschulen ein individueller sonderpädagogischer Förderbedarf für das Kind ermittelt. Die Gutachterinnen stellen dabei den jeweiligen Förderschwerpunkt fest; anhand dessen wird durch die Schulaufsicht der passende Förderort bestimmt. Unsere Schule ist ein Förderort für Schülerinnen und Schüler, die einen vorrangigen Förderbedarf in der Geistigen Entwicklung haben.

 

3.1.1.2 Förderbereiche

Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung individuell gefördert. Diese Persönlichkeitsentwicklung vollzieht sich verschiedenen, einzeln umschriebenen Entwicklungsbereichen. Da wir unseren Förderauftrag aus dem aktuellen Entwicklungsstand der Schülerin/ des Schülers im jeweiligen Bereich ableiten, sprechen wir von Förderbereichen. In der Systematik der Förderbereiche orientieren wir uns an dem Entwurf der zukünftigen Richtlinien für unseren Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.

Danach gibt folgende Förderbereiche :

In der Entwicklung geht es darum, Wahrnehmungserfahrungen in den einzelnen Sinnesbereichen Sehen, Hören, Riechen, Schmecken, Tasten, auf der Haut Fühlen, im eigenen Körper Spüren machen und differenzieren bis hin zu der Fähigkeit, komplexe Wahrnehmungen zu vollziehen, zu verarbeiten und für sich zu nutzen.

Der Mensch lernt in seiner Entwicklung, Körperbewegungen zu machen, sie zu steuern und später in verschiedenen Situationen ausdauernd  und geschickt motorisch zu agieren.

Menschen lernen, miteinander in Kontakt zu treten und sich auszutauschen. Die Entwicklung beschreibt Interaktionen über Körperkontakt und Lautäußerungen, weiter über Verbalsprache bis hin zur Fähigkeit, an gesellschaftlicher Kommunikation teilzunehmen.

Dieser Bereich des Denkens und Handelns beschreibt eine Hauptarbeit in der Förderung im Schwerpunkt Geistige Entwicklung. Unsere Schülerinnen und Schüler müssen befähigt werden, ihr eigenes Handeln (ziel-)gerichtet einzusetzen. Über die Aktivierung von Denkprozessen soll es weiter darum gehen, die Fähigkeit zu erlangen, in unterschiedlichen Situationen ein problemlösendes Verhalten zu zeigen.

In der Persönlichkeitsentwicklung lernt der Mensch, eigene Befindlichkeiten wahrzunehmen und sie auszudrücken bis hin zur Fähigkeit, im Umgang mit anderen Menschen eigene Gefühle differenziert zu erkennen und zu handhaben.

Es ist für viele unserer Schülerinnen und Schüler wichtig zu lernen, die Nähe anderer Menschen zu zulassen. In der weiteren Entwicklung geht es darum, Gemeinschaften mitgestalten und gesellschaftlichen Einfluss ausüben zu können. Dieser Förderbereich wird oft mit dem Bereich Emotionalität gekoppelt, weil es z.B. wichtig ist zu lernen und zu berücksichtigen, dass andere Menschen auch Gefühle haben und danach handeln.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Förderung der Autonomieentwicklung bzw. der lebenspraktischen Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler. Sie sollen dazu befähigt werden, eigene Bedürfnisse zu äußern und in der weiteren Entwicklung lernen, sich selbst in verschiedenen Lebensbereichen zu versorgen.

Menschen lernen, im Spiel Anregungen anderer aufzunehmen. Am Ende steht die Fähigkeit, in unterschiedlichen Situationen Fantasie zu entwickeln sowie spielerische Situationen zu gestalten und zu organisieren.

Insbesondere für das Schul- und Arbeitsleben ist es wichtig zu lernen, sich so zu verhalten, dass es möglich wird, sich an Lern- und Arbeitsprozessen zu beteiligen. Die Schülerinnen und Schüler sollen bestimmte Arbeitsregeln und –methoden lernen und die eigene Fähigkeit erlangen, diese Regeln und Methoden in verschiedenen Lern- und Arbeitssituationen anzuwenden.
(vgl. Richtlinienentwurf des Landesinstitutes aus 2002)

 

3.1.1.3 Der Förderplan  

Um Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Entwicklungsbereichen erfolgreich fördern zu können, ist es für die Lehrpersonen wichtig, planvoll vorzugehen. Während die Planungsdokumentation sich früher über die einzelnen Unterrichtsfächer, -vorhaben und –projekte vollzogen hatte, entschied sich unser Kollegium im Schuljahr 2001/02, die Förderarbeit in Anlehnung an die Förderbereiche zu planen und zu dokumentieren. Seitdem werden für jede Schülerin und jeden Schüler in den Klassenteams individuelle Förderpläne erstellt.

Im Förderplan beschreiben die Teams den aktuellen Entwicklungsstand einer Schülerin/ eines Schülers zu einer konkreten Entwicklungssituation innerhalb eines Förderbereiches. Daraus werden die individuellen Förderziele ermittelt, die in einem nächsten Entwicklungsschritt vollzogen werden sollen. Dazu wird dokumentiert, welche Angebote im Unterricht für die Schülerin/ den Schüler wichtig und möglich sind und über welche Inhalte die Förderung geschehen soll. Im Weiteren evaluieren die Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeiten: Sie dokumentieren den Förderprozess und den Erfolg der Maßnahmen sowie alle Begleitumstände. Dazu setzen sie eigene Beobachtungen und Bewertungen.

In der Entwicklung der Förderplanarbeit werden inzwischen auch die Unterrichtsfächer wieder verstärkt miteinbezogen, da sie in ihrer Planung nicht isoliert betrachtet werden können.

Seit dem Schuljahr 2004/05 beteiligt sich unser Kollegium an dem Forschungsvorhaben „Individuelle Förderplanung und Dokumentation“ von Herrn Helge Schulz zur Wiesch, Förderschullehrer im Kreis Viersen. Wir versprechen uns davon eine Optimierung unserer Planungsarbeit. Die Dokumentationsformulare des IFD bzw. IFDE 2005 helfen uns, unseren Planungsblick zu schärfen und unsere Förderziele genauer zu formulieren. In der Planung und Evaluation beziehen wir die Eltern und WohnheimbetreuerInnen unserer Schülerinnen und Schüler mit ein und arbeiten mit ihnen zusammen. Die einzelnen Klassenteams wählen aus der Formulatur des IFDE die für ihre Arbeit geeigneten Blätter aus und nutzen sie für eine ökonomische und dabei effiziente Förderplanung. Förderpläne werden fortlaufend neu geschrieben in Berücksichtigung der Entwicklung der einzelnen Schülerin/ des einzelnen Schülers. Dabei knüpfen neue LehrerInnen einer Schülerin/ eines Schülers an die Planungsarbeit der VorgängerkollegInnen an.

 

3.1.2 Gesundheitserziehung

Begriffsbestimmung:       alle Maßnahmen, die der Gesunderhaltung von
                                           Schülerinnen und Schülern dienen

Gesundheitserziehung ist fächerübergreifend und interdisziplinär.

Gesundheitserziehung findet in folgenden Unterrichtsbereichen an unserer Schule statt:

 

Inhalte der Gesundheitserziehung

 

3.1.3 Fortbildungskonzept

1. Grundlegung der Lehrerfortbildung:

„Lehrerfort- und -weiterbildung unterstützt die Sicherung der beruflichen Professionalität und trägt den Anforderungen an Erziehung und Bildung in Schule und Gesellschaft Rechnung.
Lehrerfortbildung stärkt Schulen in ihren Entwicklungsprozessen und hilft den Lehrkräften, ihren Erziehungs- und Unterrichtsauftrag (…) zu gestalten.
Lehrerweiterbildung dient der Qualitätserweiterung mit dem Ziel des Aufbaus neuer Handlungskompetenzen.“
(RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 27.04.2004)
„Die Orientierung der Lehrerfortbildung am wirklichen Bedarf der Lehrerinnen und Lehrer (…) ist eine wichtige Grundlage für das Gelingen der Fortbildung.“
(MSWWF: Frechen 1999, „Professionalität stärken)

Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich fortzubilden.
Aufgaben und Zielvorstellungen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes sind folgende:

Das Fortbildungskonzept versteht sich als variables Modell, welches regelmäßig daraufhin überprüft wird, ob es diesen Zielen gerecht wird.

2. Prinzipien der Lehrerfortbildung:

 Teilnehmerorientierung:

  • Wer hat welches Interesse?
  • Welche Methode ist angemessen?
  • Welche Medien sind sinnvoll?
  • Welche(r) Moderator(in) kann die Inhalte vermitteln?

Praxisorientierung:

  • Ist der Bedarf aktuell?
  • Können Ergebnisse umgesetzt werden?

Problemorientierung:

  • Wird ein aktuelles Problem behandelt?
  • Wird ein zukünftiges präventiv behandelt?

Wissenschaftsorientierung:

  • Entspricht die Bearbeitung fachwissenschaftlichem Standard?
  • Lassen sich die Ergebnisse fachwissenschaftlich begründen?

(nach: „Professionalität stärken“,  Frechen 1999 S: 19 -22)

 

3. Elemente der Lehrerfortbildung:

 

1. Individuelle
   Fortbildung

2. Schulinterne
    Fortbildung

3. Fortbildung für
    Gruppen

4. Sonstige
    Fortbildungen

  • Individuelle Fortbildung (öffentliche Träger):

 

Jedes Mitglied des Kollegiums sollte sich innerhalb der möglichen Fortbildungsangebote ein Angebot wählen, welches ihrem oder seinem Fortbildungsbedarf entspricht.
Zu jeder Konferenz wird die besuchte Fortbildung dem Gesamtkollegium vorgestellt. Damit stellt sich die Kollegin oder der Kollege gleichzeitig als Multiplikator für den speziellen Themenbereich zur Verfügung.
Die besuchten Fortbildungen werden in den Jahresplaner im Lehrerzimmer für alle erinnerbar eingetragen.
Wenn vorhanden, werden schriftliche Unterlagen in einem Ordner im Lehrerzimmer für alle zugänglich und einsehbar gemacht.
Am Ende eines jeden Schuljahres/Kalenderjahres hat so das Kollegium einen Überblick über die besuchten Veranstaltungen.

  • Schulinterne Fortbildung:

 

Im Rahmen der Schulprogrammarbeit werden orientiert an aktuellen Problemen und inhaltlichen Schwerpunktthemen der Schule Fortbildungen von der Lehrerkonferenz diskutiert und geplant. Die Schulkonferenz wird regelmäßig über diese Fortbildungsveranstaltungen informiert. Die AG Fortbildung führt zu Schuljahresanfang eine Bedarfserhebung unter den KollegInnen durch stellt in der Lehrerkonferenz diese Vorschlagsliste zur Diskussion.(siehe § 59 Abs. 5 SchulG)
Schulinterne Fortbildungen werden, wenn nötig/möglich von externen Moderatoren oder von Schulleitung/Multiplikatoren/KollegInnen geleitet und selbst organisiert. Themen waren u. a. in den letzten Jahren: „Trampolinschein“, „Autismus nach TEACH“ oder „Gebärden“ mit LoorEns aus Köln und „PECS“.

  • Fortbildung für einzelne Gruppen:

 

Sie werden bisher zu folgenden Themen genutzt:
Schulentwicklungsarbeit, Supervision (Steuerungsgruppe),
Erste Hilfe in der Schule ( interessierte KollegInnen, Sicherheitsbeauftragte),
Unterstützte Kommunikation (UK-Gruppe),
Computernutzung  WORD, Office, e-School (Anfänger und Fortgeschrittene).

  • Sonstige Fortbildungen (freie Träger):

 

Einzelne KollegInnen nehmen u.a. an folgenden externen Veranstaltungen teil:

  • Heilpädagogisches Reiten,
  • Rhythmik mit Bändern,
  • Junger Tanz/Take off im Tanzhaus NRW,
  • Streitschlichtung,
  • Epilepsie

 

4. Kollegiumsinterne Lehrerfortbildungen seit 1999

 

Datum

Forbildung

Veranstalter

25. 11.1999         

„Fortbildung Schulprogramm“         

Institut für Schulberatung und Schulentwicklung, Köln

24.11.2000

Kooperative Fallberatung

Institut für Schulberatung und Schulentwicklung, Köln

28.03.2001

Sexualisierte Gewalt-
Information und Handlungsmöglichkeit

 

12.12.2001

Sexualisierte Gewalt-
Prävention und Intervention

 

06.06.2002

BAD – Gesundheitsvorsorge-
Heben und Tragen

BAD

17.01.2003

Förderung verhaltensauffälliger Schüler- Eine Aufgabe interner Schulentwicklung für Schulen GB

 

24.11.2004

Unterstützte Kommunikation
Eine Einführung

Michels, Essen,

19.08.2005

Gebärden

LoorENS, Köln

20.01.2006

Gebärden

LoorENS, Köln

04.-06. 2006

Supervision Steuergruppe, 6x

Knipping, Essen

06.06.2006

Unterstützte Kommunikation mit Bildkarten nach dem PECS Ansatz

Autismusbeauftragte BZR, Benninghaus

16.06.2006

Unterstützte Kommunikation mit Bildkarten nach dem PECS Ansatz

Autismusbeauftragte BZR, Benninghaus

16.03.2007

Autismus nach TEACH

Autismusbeauftragte BZR, Benninghaus

10.10/17.10/24.10/
07.11/14.11.2007

Trampolinschein

Sportbeauftragter der Stadt Düsseldorf, Keimer

16.11.2007

Umgang mit schwierigen Eltern

Lehrerakademie: Querenburginstitut

5. – 7.09.2008

Professionell handeln in Gewaltsituationen (PART)

Diplom-Psychologe Dr. Heinrichs, Hephata

 

 

 

 

3.1.4 Schulordnung

Ab dem Schuljahr 2008/09 gelten für Schüler und Schülerinnen folgende Schulregeln, die im Unterricht durchgenommen werden und durch eine Unterschrift, soweit die Schüler und Schülerinnen dies verstehen, beglaubigt werden. Ebenso werden die Eltern über diese Schulregeln unterrichtet.
Die Schulregeln werden von den Lehrern und Lehrerinnen schon ab der Vorstufe den Schülern und Schülerinnen nahe gebracht (Erziehungskonzept)

 

- Ich komme jeden Tag pünktlich zur Schule (SelbstfahrerInnen: Bei Nichteinhaltung muss wieder mit dem Schulbus gefahren werden.)

- Ich gehe höflich und respektvoll mit anderen um.

- Ich regele Konflikte durch ein Gespräch.

- Ich hole mir Hilfe, wenn ich einen Streit nicht selber lösen kann.

- Ich sage die Wahrheit.

- Ich höre auf das NEIN des/der anderen.

- Ich halte mich an die Regeln meiner Klasse.

 

Erste Konsequenzen:

 

 

- Ich gehe leise und langsam durch das Schulgebäude.

- Ich bleibe während der Schulzeit auf dem Schulgelände.

- Ich werfe Müll immer in den Abfalleimer.

- Nach dem Unterricht verabschiede ich mich von meinen LehrerInnen und gehe
  langsam zu den Bussen.

 

Erste Konsequenzen:

 

 

- Ich gehe ordentlich mit allen Dingen in der Schule um.

- Ich lasse die Sachen der Schule in der Schule.

- Ich achte das Eigentum meiner MitschülerInnen.

- Ich ersetze Dinge, die anderen gehören, wenn ich sie beschädigt habe.

 

Erste Konsequenzen:

 

 

 

- Ich lasse Spielzeug zu Hause.

- Ich lasse Handys, MP3-Player, Game-Boys und ähnliches zu Hause.
  Selbstfahrer dürfen ihr Handy mitbringen. Es muss während der Schulzeit ausge-
  schaltet in der Schultasche im Fach bleiben.

- Ich lasse Dinge, die andere verletzen können, zu Hause.

 

 

Erste Konsequenzen:

 

 

 

- Ich höre anderen zu.

- Ich habe das Recht auf ungestörten Unterricht.

- Ich bringe jeden Tag ein Mäppchen mit Anspitzer, Radiergummi, angespitzten Bunt-
  stiften und angespitztem Bleistift mit.

 

Erste Konsequenzen:

 

 

Weitere Konsequenzen:

  1. Gespräch mit den Eltern
  2. Offizielles Schreiben an die Eltern
  3. Ausschluss von Klassenaktivitäten.
  4. Versetzung in eine parallele Lerngruppe.
  5. Einschaltung der Schulsozialarbeiterin.
  6. Ausschluss vom Unterricht.
  7. Einschaltung des Jugendamtes.

 

3.1.4.1 Arbeitsgruppe Konflikte / schwierige SchülerInnen

Durch die zunehmende Zahl verhaltensauffälliger und aggressiver Schüler und Schülerinnen entstand der Wunsch nach einem einheitlichen Konzept zur Prävention und Intervention für unsere Schulform.

Es wurde eine allgemeingültige Schulordnung erstellt.

Dazu gibt es einen Maßnahmenkatalog für geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit und zum Schutz von Personen und Sachen.(Anlage 6.3). Dieser besteht aus erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen.

Begleitend ist ein enger Kontakt zu den Bezirkssozialdiensten über unsere Schulsozialarbeiterin hergestellt, um SchülerInnen und Eltern jede mögliche Hilfestellung zu gewährleisten.

Präventiv soll ein Angebot zum Thema „Ringen und Raufen“ erstellt werden, um den betroffenen SchülerInnen die Möglichkeit zu geben, ihre Aggressionen in einem geregelten Rahmen herauszulassen und abzubauen.

Um die Pausenzeiten zu entzerren, in denen es vermehrt zu Konfliktsituationen kommt, ist geplant, den Außenbereich altersstufengerecht umzugestalten und feste Pausenangebote zu installieren, die verschiedene Altersstufen ansprechen.

Um massiven Unterrichtsstörungen entgegenzuwirken, soll ein Trainingsraum-konzept erstellt werden.

 

Gleichzeitig haben die Schulleiter der drei Förderschulen für Geistige Entwicklung in Kooperation mit dem Jugendamt, Abteilung Soziale Dienste, Bezirkssozialdienst und der Behindertenkoordination einen Leitfaden für eine Zusammenarbeit entwickelt. (Anlage 6.2).

 

3.2       Mitwirkung der Schüler

n unserer Schule hat die SV-Arbeit eine lange Tradition. Ab der Mittelstufe wählen die Klassen je eine/n KlassensprecherIn und eine/n StellvertreterIn, die an der SV-Arbeit teilnehmen. Im Durchschnitt gehören 12-14 SchülerInnen der SV an. Einmal wöchentlich findet eine SV-Sitzung statt.
Je nach Kapazitäten im Lehrerkollegium stehen für die SV-Arbeit 1-2 SV-LehrerInnen zur Verfügung.

Die Schülervertretung übernimmt verschiedene Aufgaben:

  1. Alle SV-SchülerInnen wählen aus ihren Reihen zwei Schülersprecher/innen. Diese besprechen Beschlüsse der SV mit der Schulleitung. Weiterhin haben sie die Möglichkeit an Klassenkonferenzen teilzunehmen.
  2. In jedem Schuljahr finden für alle Mittel-, Ober- und BerufspraxisstufenschülerInnen Billard-Turniere statt, die von den SV-SchülerInnen organisiert und durchgeführt werden. Dazu wurde ein Billard-Regelwerk erstellt, welches die SV-SchülerInnen selbst erarbeitet haben und jährlich wiederholt sowie gefestigt werden. Im Rahmen der SV-Sitzungen werden die SchülerInnen als Schiedsrichter ausgebildet, so dass sie bei den Billardturnieren die Spiele leiten können.
  3. Auf der jährlichen Entlassfeier übernehmen die SV-SchülerInnen die Verabschiedung der EntlassschülerInnen.
  4. In den SV-Sitzungen werden Schülerwünsche diskutiert und verhandelt, so dass Spielgeräte angeschafft werden können und Ideen für Schulfeste sowie Projektwochen angeregt werden.
  5. Die SV-Arbeit wird von den SchülerInnen selber dokumentiert. So fertigen sie nach jeder Sitzung ein SV-Protokoll an, welches sie in ihren Klassen vortragen.
  6. Die SV- SchülerInnen gestalten durch eigene Beiträge unsere Schülerzeitung „Andresen-Express“ mit und helfen beim Verkauf.

 

3.3       Elternmitwirkung

Nur durch das gemeinsame Bemühen von Schule und Elternhaus kann die Erziehung und Förderung eines behinderten Kindes sinnvoll durchgeführt werden. Hierzu ist die Zusammenarbeit mit den Eltern unabdingbar.
Nach Artikel 6 des Grundgesetzes obliegt den Eltern das natürliche Erziehungsrecht. Auch die Schule hat nach Artikel 7 des Grundgesetzes und der Landesverfassung einen Erziehungsauftrag. Eltern sollten der vorliegenden Konzeption im wesentlichen zustimmen und diese gemeinsam mit der Schule weiterentwickeln. Hierzu gehören selbstverständlich auch kritische Auseinandersetzungen, Fragen und Anregungen (Evaluation).

Die Schule berät die Eltern der Schüler hinsichtlich der Schullaufbahn in fachlicher und pädagogischer Hinsicht.
Um besondere Verhaltensweisen eines Schülers richtig zu interpretieren ist es sinnvoll, dass besondere Umstände im privaten Bereich den Lehrern mitgeteilt werden. Hierzu kann ein Mitteilungsheft dienen.

Zu den Aufgaben der Eltern gehört es auch, sich bei den Lehrern nach der schulischen und pädagogischen Entwicklung ihres Kindes zu erkundigen und die Gesprächsangebote der Lehrer wahrzunehmen. Hierzu werden 2 Elternsprechtage eingerichtet, die Lehrer führen auch Hausbesuche durch. Die Lehrer sind während des ganzen Schuljahres wöchentlich zu ausgewiesenen Zeiten nach Anmeldung in der Schule zu sprechen.

Die Mitwirkung der Eltern kann in sehr unterschiedlicher Weise erfolgen. Laut Schulmitwirkungsgesetz sind Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz die gesetzlichen Gremien. Darüber hinaus bietet der Förderverein über die Mitgliedschaft hinaus die Beteiligung der Eltern wie der Lehrer als Beiräte im erweiterten Vorstand, der regelmäßig etwa alle 6 Wochen tagt.
Mehrere Klassen haben einen regelmäßig stattfindenden Stammtisch außerhalb der Schule eingerichtet, und es findet ein von den Eltern organisiertes Elternfrühstück statt. Vielfältige Beteiligungsformen der Eltern werden außerdem praktiziert:

 

Außerdem finden eine Vielzahl an Gesprächs- und Diskussionsabenden für Eltern und Lehrer jährlich statt, ebenso Vorträge und Diskussionen im Sinne der Fort- und Weiterbildung zu Themen wie Pflegeversicherung, Beantragung des Schwerbehindertenausweises, Betreuungsrecht, Vererben, Kindergeld für erwachsene Behinderte, Beantragung von Reha-Maßnahmen und vieles mehr.

 

Die Eltern sind ständig aufgefordert, Wünsche und Anregungen einzubringen über